Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Flywheel Deliveries
Stand: November 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Kurier-, Transport- und Botenleistungen von Flywheel Deliveries (nachfolgend „Dienstleister“). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
Ein Auftrag gilt erst dann als verbindlich angenommen, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind:
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Der Auftraggeber hat einen schriftlichen Kostenvoranschlag erhalten und diesen schriftlich bestätigt (z. B. per E‑Mail, PDF, elektronischer Signatur).
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Das Auftragsformular wurde von beiden Parteien – dem Auftraggeber und Flywheel Deliveries – unterzeichnet.
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Die erforderliche Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags ist auf dem Geschäftskonto des Dienstleisters eingegangen.
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Die Anzahlung muss aufgrund der Express- und Sofortnatur des Dienstes per Echtzeit- oder Sofortüberweisung geleistet werden.
Erst nach Erfüllung aller vier Punkte beginnt der Dienstleister mit der Planung oder Durchführung des Auftrags. Aufgrund der unmittelbaren Aufwände und Kosten bei Annahme von Express- und Sonderfahrten ist die Anzahlung nicht erstattungsfähig.
Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags zustande (z. B. per E-Mail, Kurier-Software, SMS). Mündliche oder telefonische Absprachen werden erst durch eine schriftliche Bestätigung verbindlich.
3. Leistungsumfang
Der Dienstleister führt folgende Leistungen aus:
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Transport von Dokumenten und Waren bis 50 kg
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Persönliche Abholung und Übergabe an einem öffentlich zugänglichen Übergabepunkt
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Durchführung der Transporte mit PKW oder Motorrad
Vom Transport ausgeschlossen sind:
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Personen
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Gefahrgut im Sinne einschlägiger Vorschriften
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Tiere
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Lebensmittel, verderbliche Waren
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Bargeld, Schmuck, Edelmetalle
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Wertgegenstände und sicherheitsrelevante Güter
Der Dienstleister ist berechtigt, einzelne Aufträge ohne Begründung abzulehnen.
4. Übergabe & Zugang
Die Übergabe erfolgt ausschließlich an öffentlich zugänglichen Punkten (z. B. Tor, Pforte, Empfang). Ein Betreten von Betriebs-, Industrie- oder Privatgeländen ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber zuvor schriftlich eine Begleitperson benennt und diese zum Zeitpunkt der Übergabe anwesend ist.
Ist eine Begleitung nicht verfügbar oder der Zugang nicht möglich, gilt der Auftrag als nicht durchführbar. Der Vergütungsanspruch des Mindestauftragswertes bleibt bestehen.
5. Pflichten des Auftraggebers
5.1 Verpackungspflicht
Der Auftraggeber ist für eine transportsichere Verpackung verantwortlich. Die Verpackung muss den Inhalt so sichern, dass unter normalen Transportbedingungen keine Schäden entstehen oder Dritte gefährdet werden.
Mängel in der Verpackung gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers. Eine Prüfungspflicht durch den Dienstleister besteht nicht.
5.2 Inhalt & Legalität
Der Auftraggeber versichert, dass:
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der Inhalt rechtmäßig ist und keine verbotenen Güter enthält,
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er Eigentümer der Sendung ist oder über ausreichende Verfügungsberechtigung verfügt,
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alle Angaben zum Inhalt korrekt und vollständig sind.
Für Schäden, Bußgelder oder rechtliche Folgen aufgrund illegaler oder nicht deklarierter Inhalte haftet ausschließlich der Auftraggeber.
5.3 Korrekte Angaben
Der Auftraggeber ist verpflichtet, vollständige und richtige Angaben zu Gewicht, Maßen, Adressen und besonderen Transportanforderungen zu machen. Falsche Angaben können zur Ablehnung oder zum Abbruch des Auftrags führen.
6. Lieferzeit
Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich garantiert wurden.
Für Verzögerungen durch Verkehr, Wetter, technische Ausfälle, Staus, Straßensperrungen, Behördenmaßnahmen oder andere Ereignisse höherer Gewalt übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
7. Preise & Zuschläge
Die Preise sind unter "Preise" festgelegt.
Alle Preise verstehen sich zuzüglich geltender Umsatzsteuer.
8. Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ist sofort fällig.
Bei Aufträgen über 500 €, bei Langstreckentransporten oder bei Einsätzen außerhalb der regulären Geschäftszeiten ist eine Anzahlung von mindestens 50 % zu leisten. Die Anzahlung ist nicht erstattungsfähig.
9. Abbruch / Nichtdurchführbarkeit
Kann ein Auftrag aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, nicht ausgeführt werden (z. B. falsche Angaben, fehlende Begleitung, unzugängliche Adresse), bleibt der Mindestauftragswert geschuldet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich alternative Maßnahmen zu organisieren, falls eine Zustellung nicht möglich ist. Für daraus entstehende Verzögerungen oder Schäden übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
9a. Zustellhindernisse, Erreichbarkeit & Rücktransport
9a.0 Keine Lagerkapazitäten des Dienstleisters
Der Dienstleister verfügt über keine eigenen Lagerkapazitäten. Eine Aufbewahrung oder Zwischenlagerung von Sendungen ist grundsätzlich nicht möglich.
Wird dennoch eine Lagerung erforderlich (z. B. verweigerte Annahme, Abwesenheit des Empfängers, verspätete Klärung durch den Auftraggeber), ist der Auftraggeber verpflichtet, unverzüglich eine geeignete, sichere und erreichbare Lager- oder Abgabemöglichkeit zu organisieren.
Der Auftraggeber muss außerdem sicherstellen, dass eine erneute Anlieferung ab diesem Ort jederzeit möglich ist. Alle dadurch entstehenden Zusatzkosten trägt der Auftraggeber.
9a.1 Erreichbarkeit des Auftraggebers
9a.1 Erreichbarkeit des Auftraggebers
Der Auftraggeber muss während des gesamten Transportzeitraums telefonisch erreichbar sein. Ist der Auftraggeber oder der Empfänger nicht erreichbar, kann der Dienstleister nach eigenem Ermessen:
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die Zustellung verschieben,
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einen sicheren, naheliegenden Alternativort wählen (z. B. Pförtner, Empfang, Paketannahme),
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oder den Rücktransport einleiten.
9a.2 Zustellhindernisse am Zielort
Kann die Sendung am Zielort nicht übergeben werden (z. B. niemand vor Ort, Zugang verweigert, falsche Adresse), hat der Auftraggeber unverzüglich Anweisungen zu erteilen.
Erfolgen innerhalb von 15 Minuten keine klaren Anweisungen, entscheidet der Dienstleister nach billigem Ermessen über:
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Rücktransport an den Absender, oder
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Zwischenlagerung.
9a.3 Kosten für Rücktransport oder Lagerung
Alle daraus entstehenden Kosten sind vom Auftraggeber zu tragen, insbesondere:
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erneute Anfahrt,
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Wartezeiten,
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Rücktransportkosten,
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Lagerkosten.
9a.4 Zwischenlagerung
Eine Zwischenlagerung erfolgt nur, wenn sie betrieblich möglich ist. Der Dienstleister haftet während der Lagerung nur im Rahmen der gesetzlichen Mindesthaftung.
Kann ein Auftrag aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, nicht ausgeführt werden (z. B. falsche Angaben, fehlende Begleitung, unzugängliche Adresse), bleibt der Mindestauftragswert geschuldet.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, unverzüglich alternative Maßnahmen zu organisieren, falls eine Zustellung nicht möglich ist. Für daraus entstehende Verzögerungen oder Schäden übernimmt der Dienstleister keine Haftung.
10. Haftung
Der Dienstleister haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung ist – soweit gesetzlich zulässig – begrenzt auf maximal 500 € pro Sendung, sofern keine höhere Versicherung schriftlich vereinbart wurde.
Keine Haftung besteht insbesondere für:
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Schäden aufgrund unzureichender Verpackung,
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Verzögerungen durch höhere Gewalt,
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Schäden, die aus falschen oder unvollständigen Angaben des Auftraggebers entstehen,
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mittelbare Schäden (z. B. Produktionsausfall, entgangener Gewinn).
Wenn der Dienstleister im Rahmen der abgeschlossenen Frachtführer‑/Carrier‑Versicherung zusätzliche Versicherungssummen anbietet, erfolgt dies ausschließlich auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers.
11. Reklamationen
Schäden oder Verluste sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach Zustellung schriftlich zu melden. Spätere Meldungen können nicht berücksichtigt werden.
12. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrags verarbeitet und nicht an Dritte weitergegeben, außer soweit zur Erfüllung des Vertrags erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
13. Änderungen während der Einführungs- und Entwicklungsphase
Während der Einführungs-, Aufbau- und Entwicklungsphase des Unternehmens können Formulare, digitale Abläufe, Auftragsprozesse, Bestellmasken oder organisatorische Details angepasst, erweitert oder optimiert werden. Solche Anpassungen dienen ausschließlich der Verbesserung der betrieblichen Abläufe sowie der Transparenz und Benutzerfreundlichkeit.
Diese Änderungen betreffen nicht den wesentlichen Kern der vertraglichen Leistungen oder Pflichten, sofern hierzu nicht eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung mit dem Auftraggeber geschlossen wird.
Werden im Rahmen eines konkreten Auftrags Änderungen an Formularen, Prozessen oder Abläufen notwendig, die vor der Unterzeichnung relevant sind, werden diese dem Auftraggeber vor Vertragsannahme mitgeteilt und müssen von beiden Parteien schriftlich bestätigt werden, um gültig zu sein.
14. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern gesetzlich zulässig.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.